{"id":1122,"date":"2022-05-03T17:11:03","date_gmt":"2022-05-03T17:11:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/?page_id=1122"},"modified":"2025-08-28T15:23:29","modified_gmt":"2025-08-28T15:23:29","slug":"gastaufnahmebedingungen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/?page_id=1122","title":{"rendered":"Gastaufnahmebedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Hier finden Sie die aktuellsten Gastaufnahmebedingungen von der Ferienregion N\u00f6rdlicher Bodensee, die auch bei uns g\u00fcltig sind. Sollte etwas unklar sein z\u00f6gern Sie nicht uns anzusprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>VERMITTLUNGS- UND GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IN DER FERIENREGION N\u00d6RDLICHER BODENSEE<br>Die nachfolgenden Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages und regeln erg\u00e4nzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungst\u00e4tigkeit der jeweiligen Tourist-Information, nachstehend \u201eTI\u201c abgek\u00fcrzt. Bitte lesen Sie diese Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgf\u00e4ltig durch.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Stellung der TI, Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen<br>1.1. Die TI ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit die TI dort als Herausgeber\/Betreiber ausdr\u00fccklich bezeichnet ist.<br>1.2. Soweit die TI weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder von TI selbst darstellen noch als solches beworben werden hat TI lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.<br>1.3. Die TI hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des \u00a7 651w BGB die Voraussetzungen f\u00fcr ein Angebot verbundener Reiseleistungen der TI vorliegen.<br>1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der TI als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere \u00dcbergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchf\u00fchrung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassot\u00e4tigkeit der TI) und der rechtlichen Folgen bei Nichterf\u00fcllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die TI im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Die TI haftet daher nicht f\u00fcr die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, f\u00fcr die Leistungserbringung selbst sowie f\u00fcr Leistungsm\u00e4ngel.<br>1.5. Die vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, f\u00fcr Gastaufnahmevertr\u00e4ge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der TI herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.<br>1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder erg\u00e4nzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.<\/li>\n\n\n\n<li>Vertragsschluss; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Widerrufsrechten<br>2.1. F\u00fcr alle Buchungsarten gilt:<br>a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die erg\u00e4nzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserl\u00e4uterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.<br>b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (\u00a7 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmevertr\u00e4gen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, \u00fcber Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die<br>gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (\u00a7 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen).<br>c) Bei der Buchung durch Vereine, Verb\u00e4nde, Firmen, Beh\u00f6rden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschlie\u00dflich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdr\u00fccklich als rechtsgesch\u00e4ftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen<br>2.2. F\u00fcr die Buchung, die m\u00fcndlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail<br>oder per Telefax erfolgt, gilt:<br>a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des<br>Gastaufnahmevertrages verbindlich an.<br>b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerkl\u00e4rung des Gastgebers (Buchungsbest\u00e4tigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch m\u00fcndliche und telefonische Best\u00e4tigungen f\u00fcr den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei m\u00fcndlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbest\u00e4tigungen zus\u00e4tzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbest\u00e4tigung \u00fcbermitteln. M\u00fcndliche oder telefonische Buchungen durch den Gast f\u00fchren bei entsprechender verbindlicher m\u00fcndlicher oder telefonischer Best\u00e4tigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zus\u00e4tzliche Ausfertigung der Buchungsbest\u00e4tigung nicht zugeht.<br>c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft \u00fcber verf\u00fcgbare Unterk\u00fcnfte und Preise handelt. In diesen F\u00e4llen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden R\u00fcckbest\u00e4tigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im<br>Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschr\u00e4nkungen, \u00c4nderungen oder Erweiterungen durch ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.<br>2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt f\u00fcr den Vertragsabschluss:<br>a) Mit Bet\u00e4tigung des Buttons (der Schaltfl\u00e4che) \u201ezahlungspflichtig buchen\u201c bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg best\u00e4tigt.<br>b) Die \u00dcbermittlung des Vertragsangebots durch Bet\u00e4tigung des Buttons<br>\u201ezahlungspflichtig buchen&#8220; begr\u00fcndet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.<br>c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbest\u00e4tigung beim Gast zu Stande.<br>d) Erfolgt die Buchungsbest\u00e4tigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Bet\u00e4tigung des Buttons \u201ezahlungspflichtig buchen\u201c durch entsprechende Darstellung der Buchungsbest\u00e4tigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbest\u00e4tigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die M\u00f6glichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbest\u00e4tigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abh\u00e4ngig, dass der Gast diese M\u00f6glichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erh\u00e4lt der Gast zus\u00e4tzlich eine Ausfertigung der Buchungsbest\u00e4tigung per E-Mail, EMail-Anhang, Post oder Fax \u00fcbermittelt. Der Zugang einer solchen zus\u00e4tzlich \u00fcbermittelten Buchungsbest\u00e4tigung ist jedoch nicht Voraussetzung f\u00fcr die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.<\/li>\n\n\n\n<li>Preise und Leistungen<br>3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des<br>Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schlie\u00dfen<br>die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bez\u00fcglich der Nebenkosten nichts Abweichendes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, k\u00f6nnen Kurbeitrag\/Kurtaxe sowie Entgelte f\u00fcr verbrauchsabh\u00e4ngig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und f\u00fcr Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.<br>3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschlie\u00dflich aus dem Inhalt der Buchungsbest\u00e4tigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa erg\u00e4nzend mit Ihnen ausdr\u00fccklich getroffenen Vereinbarungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Zahlung<br>4.1. Die F\u00e4lligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der<br>zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbest\u00e4tigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschlie\u00dflich der Entgelte f\u00fcr Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsf\u00e4llig und an den Gastgeber zu bezahlen.<br>4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur H\u00f6he der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.<br>4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Verg\u00fctung f\u00fcr zur\u00fcckliegende Aufenthaltstage sowie f\u00fcr Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsf\u00e4llig stellen.<br>4.4. Zahlungen in Fremdw\u00e4hrungen sind nicht m\u00f6glich. Kreditkartenzahlungen sind nur m\u00f6glich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch \u00dcberweisung m\u00f6glich.<br>4.5. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und \/ oder die Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollst\u00e4ndig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zur\u00fcckzutreten und von ihm R\u00fccktrittskosten gem\u00e4\u00df Ziff. 6dieser Bedingungen zu fordern.<\/li>\n\n\n\n<li>An- und Abreise<br>5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung sp\u00e4testens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.<br>5.2. F\u00fcr sp\u00e4tere Anreisen gilt:<br>a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber sp\u00e4testens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er versp\u00e4tet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrt\u00e4gigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.<br>b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. F\u00fcr die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen \u00fcber den R\u00fccktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.<br>c) F\u00fcr Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund versp\u00e4teter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen \u00fcber den R\u00fccktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat f\u00fcr solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich f\u00fcr die Gr\u00fcnde der sp\u00e4teren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.<br>5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten<br>Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung sp\u00e4testens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgem\u00e4\u00dfer R\u00e4umung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrverg\u00fctung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbez\u00fcglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.<\/li>\n\n\n\n<li>R\u00fccktritt und Nichtanreise<br>6.1. Im Falle eines R\u00fccktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschlie\u00dflich des Verpflegungsanteils und der Entgelte f\u00fcr Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses R\u00fccktrittsrecht einger\u00e4umt wurde und dem Gastgeber die Erkl\u00e4rung des Gastes \u00fcber die Aus\u00fcbung dieses kostenlosen<br>R\u00fccktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.<br>6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Ber\u00fccksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bem\u00fchen.<br>6.3. Soweit dem Gastgeber f\u00fcr den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung m\u00f6glich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht m\u00f6glich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.<br>6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozents\u00e4tzen f\u00fcr die<br>Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Ber\u00fccksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Betr\u00e4ge an den Gastgeber die folgenden Betr\u00e4ge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschlie\u00dflich aller Nebenkosten), jedoch ohne Ber\u00fccksichtigung von Kurbeitr\u00e4gen:<br>\uf06e Bei Ferienwohnungen\/Unterk\u00fcnften<br>ohne Verpflegung 90%<br>\uf06e Bei \u00dcbernachtung\/Fr\u00fchst\u00fcck 80%<br>\uf06e Bei Halbpension 70%<br>\uf06e Bei Vollpension 60%<br>6.5. Es bleibt dem Gast ausdr\u00fccklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich h\u00f6her sind, als die vorstehend ber\u00fccksichtigten Abz\u00fcge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.<br>6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittskostenversicherung dringend empfohlen.<br>6.7. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.<\/li>\n\n\n\n<li>Pflichten des Gastes, K\u00fcndigung durch den Gastgeber<br>7.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder f\u00fcr die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare M\u00f6glichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.<br>7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende M\u00e4ngel und St\u00f6rungen unverz\u00fcglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese M\u00e4ngelanzeige des Gastes schuldhaft, k\u00f6nnen Anspr\u00fcche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.<br>7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen M\u00e4ngeln oder St\u00f6rungen k\u00fcndigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der M\u00e4ngelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unm\u00f6glich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige K\u00fcndigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gr\u00fcnden<br>die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.<br>7.4. F\u00fcr die Mitnahme von Haustieren gilt:<br>a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdr\u00fccklichen diesbez\u00fcglichen Vereinbarung zul\u00e4ssig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese M\u00f6glichkeit vorsieht.<br>b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgem\u00e4\u00dfen Angaben \u00fcber Art und Gr\u00f6\u00dfe verpflichtet.<br>c) Verst\u00f6\u00dfe hiergegen k\u00f6nnen den Gastgeber zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.<br>d) Eine unangek\u00fcndigte Mitf\u00fchrung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Gr\u00f6\u00dfe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur K\u00fcndigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von R\u00fccktrittskosten nach Ziff. 6 dieser Bedingungen.<br>7.5. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, andere G\u00e4ste bzw. die Durchf\u00fchrung des Aufenthalts nachhaltig st\u00f6rt oder wenn er sich in solchem Ma\u00df vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. K\u00fcndigt der Gastgeber, so gelten f\u00fcr den Zahlungsanspruch des<br>Gastgebers die vorstehenden Bestimmungen \u00fcber die Verpflichtung zur Bezahlung beim R\u00fccktritt des Gastes entsprechend.<\/li>\n\n\n\n<li>Haftungsbeschr\u00e4nkung<br>8.1. Der Gastgeber haftet unbeschr\u00e4nkt,<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet<\/li>\n\n\n\n<li>soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit resultiert.<br>Im \u00dcbrigen ist die Haftung des Gastgebers beschr\u00e4nkt auf Sch\u00e4den, die durch den Gastgeber oder dessen Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurden.<br>8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers f\u00fcr eingebrachte Sachen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unber\u00fchrt.<br>8.3. Der Gastgeber haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die w\u00e4hrend des Aufenthalts f\u00fcr den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausfl\u00fcge, Eintrittskarten, Karten f\u00fcr Bef\u00f6rderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt f\u00fcr Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)<br>9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Ma\u00dfgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden beh\u00f6rdlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.<br>9.2. Der Gast erkl\u00e4rt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschr\u00e4nkungen von TI und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<br>9.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gew\u00e4hrleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus \u00a7 536 BGB, unber\u00fchrt.<\/li>\n\n\n\n<li>Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand<br>10.1. Die TI und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz \u00fcber<br>Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder die TI noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen.<br>Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zuk\u00fcnftig f\u00fcr die TI oder den Gastgeber verpflichtend w\u00fcrde, wird der dementsprechend betroffene Verbraucher hier\u00fcber in geeigneter Form informiert.<br>10.2. Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt f\u00fcr das sonstige Rechtsverh\u00e4ltnis.<br>10.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.<br>10.4. F\u00fcr Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz ma\u00dfgebend. F\u00fcr Klagen gegen G\u00e4ste, die Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn- \/Gesch\u00e4ftssitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-\/Gesch\u00e4ftssitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.<br>10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europ\u00e4ischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hier finden Sie die aktuellsten Gastaufnahmebedingungen von der Ferienregion N\u00f6rdlicher Bodensee, die auch bei uns g\u00fcltig sind. Sollte etwas unklar sein z\u00f6gern Sie nicht uns anzusprechen. VERMITTLUNGS- UND GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IN DER FERIENREGION N\u00d6RDLICHER BODENSEEDie nachfolgenden Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/?page_id=1122\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eGastaufnahmebedingungen\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-1122","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1122","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1122"}],"version-history":[{"count":7,"href":"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1122\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1279,"href":"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1122\/revisions\/1279"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ferienhof-hanssler.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1122"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}